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   BVerwG, 15.05.2006 - 4 KSt 3.06   

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https://dejure.org/2006,23149
BVerwG, 15.05.2006 - 4 KSt 3.06 (https://dejure.org/2006,23149)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.2006 - 4 KSt 3.06 (https://dejure.org/2006,23149)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - 4 KSt 3.06 (https://dejure.org/2006,23149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung - Auslegung eines als Beschwerde bezeichneten Rechtsbehelfs als Gegenvorstellung - Geltung der Frist für die Einlegung der Beschwerde - Fristbeginn mit Zustellung des mit der angefochtenen Kostenentscheidung ergangenen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2006 - 4 KSt 3.06
    Der Kläger begehrt mit seiner Beschwerde eine nachträgliche Herabsetzung des Streitwertes, den der Senat in seinem Beschluss vom 7. September 2005 (BVerwG 4 B 49.05) für das Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO festgesetzt hat.
  • BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01

    Erinnerung gegen einen Kostenansatz - Zulässigkeit einer Änderung eines

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2006 - 4 KSt 3.06
    Eine die Beschwerde ersetzende Gegenvorstellung muss innerhalb der für die Beschwerde geltenden Sechs-Monats-Frist (§ 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG) erhoben werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2001 - BVerwG 7 KSt 5.01, 7 C 38.96 - Buchholz 310 § 154 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 11 KSt 2.97

    Gebühren und Kosten - Begriffe "Verfahren" und "Hauptsache" im Sinne des § 25

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2006 - 4 KSt 3.06
    Die Begriffe "Verfahren" und "Hauptsache" beziehen sich dabei auf das mit einer eigenen Kostenentscheidung abgeschlossene Verfahren, für welches der Streitwert geändert werden soll, nicht dagegen - im Falle eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes - auf das zugehörige Klageverfahren (vgl. BVerwG, Be-schluss vom 2. September 1997 - BVerwG 11 KSt 2.97, 11 VR 31.95 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 8 m.w.N.).
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